REISE A-Z | Arbeitslosigkeit, Abmeldung, Arbeitslosengeld

Empfängst Du Arbeitslosengeld und entscheidest Dich, eine mehrmonatige Langzeitreise zu unternehmen, musst Du Dich selbstverständlich bei der Arbeitsagentur formal abmelden. Du stehst dem Arbeitsmarkt in der Zeit nicht zur Verfügung und hast somit keinen Anspruch auf Bezüge.

Nach Rückkehr kannst Du Dich wieder anmelden und den vorherigen Anspruch neu beantragen. Wie lange man diesen ohne Verlust ruhen lassen kann, fragst Du am besten direkt in der Arbeitsagentur. Bei uns war eine einjährige Abwesenheit kein Problem. Für alle Kurzzeitreisenden bis zu sechs Wochen gilt z.B. in Bayern: Regelung der Agentur für Arbeit.

Aber ACHTUNG! Wenn Du Dich ganz vom Bezug abmeldest, musst Du Dich selbst krankenversichern. Das gilt auch, wenn Du länger als die durch die Arbeitsagentur ggf. bewilligten 21 Kalendertage ortsabwesend bist. Kläre das in jedem Fall mit Deiner Krankenversicherung vor Abreise.

Privatversicherte können häufig eine Anwartschaft beantragen und nach Rückkehr zu festgeschriebenen Konditionen wieder versichert werden.

Bei der gesetzlichen Versicherung reichte es in unserem Fall, sich mit dem Nachweis der Auslandskrankenversicherung abzumelden und kurz vor der Rückkehr per Email wieder anzumelden.

INTERESSANTE ARTIKEL

ALLE WICHTIGEN TIPPS ZUM REISEN
DAS REISE A-Z
DAS BESTE FÜR DEINE REISE
UNSERE PACKLISTE!
DEIN REISEWETTER IMMER IM BLICK
Die Aussichten!
Inspiriere Dich!

GADGETS & APPS FÜR DEINE REISE

Die Auswahl ist groß, doch was taugt wirklich?
Inspiriere Dich!