REISE A-Z | Abmeldung Behörde (Reise)

Formal muss sich in Deutschland jeder behördlich abmelden, der aus seiner Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Quelle: Auswärtiges Amt). Ohne Abmeldung handelst Du ordnungswidrig.

Viele Langzeitreisende scheuen die Abmeldung, da der Stempel „Kein Wohnsitz in Deutschland“ neben Vorteilen, wie eventuellen Sonderkündigungsrechten bei GEZ, Versicherungen, Telefon oder Fernsehen auch etliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. In Banken schrillen die Alarmglocken bei „quasi-obdachlosen“ Kunden und der Rahmen der Kreditkarten ist schnell aufgehoben. Das Finanzamt wird zügig aktiv und auch in Versicherungsangelegenheit kann es komplex werden.

Alternativ entscheiden sich also viele Langzeitreisende, eine „Homebase“ einzurichten. Steht die Wohnung leer, kümmert sich eine Vertrauensperson darum, die Post regelmäßig zu leeren. Wird die eigene Wohnung während der Reise aufgegeben oder untervermietet, bietet sich statt einer kompletten Abmeldung, die zwischenzeitliche Meldung bei Freunden oder Familie an, die die Angelegenheiten mit Behörden regeln und sich um die Post kümmern.

Aber Achtung, wenn Du so handelst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb können wir diese Vorgehensweise auch nicht empfehlen, sondern nur wertfrei wiedergeben.

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